Die erneute Verlängerung der Regelungen rund um REST/RAS Cargo kam für viele Marktteilnehmer überraschend. Auch wenn das Verfahren in Einzelfällen operativ helfen kann, bleibt die Anwendung erfahrungsgemäß stark von Rahmenbedingungen und deren praktischer Auslegung abhängig.
Für eine verlässliche Planung lohnt es sich daher, die Abhängigkeit von Sonderregelungen zu reduzieren: Nicht-bV sind mittel- bis langfristig häufig besser beraten, den Status als bekannter Versender anzustreben oder mit einem 3PL-Logistikpartner zusammenzuarbeiten, der Luftfrachtsendungen im Rahmen eines etablierten Prozesses regelkonform abfertigen kann. Bestehende bV/RB profitieren dadurch von stabileren Abläufen und weniger Sonderfallbearbeitung entlang der Lieferkette.
Kurz erklärt:
REST (Remote Explosive Scent Tracing), oft auch als RAS Cargo bzw. RASCargO (Remote Air Sampling for Canine Olfaction) bezeichnet, ist ein Verfahren zur Sicherheitskontrolle von Luftfracht in geschlossenen oder luftdicht verpackten Gebinden.
Dabei wird Luft aus dem Inneren (z. B. Fass, Kanister, Eimer, dicht verschlossene Verpackung) abgesaugt, über einen Sammelfilter geführt und anschließend von Sprengstoffspürhunden geprüft. So können Geruchsspuren potenzieller Explosivstoffe detektiert werden, ohne die Sendung zu öffnen oder umzupacken.
Einordnung Deutschland / Frankreich / EU
- Deutschland: Vergleichbare Sonderkontrollverfahren waren in der Vergangenheit zulässig, sind jedoch seit 01.07.2019 nicht mehr als Verfahren vorgesehen. Bei problematischen, röntgenundurchlässigen Gebinden sind damit in der Praxis nur die regulär zugelassenen Kontrollmethoden bzw. die sichere Lieferkette (z. B. bekannter Versender) der belastbare Weg.
- Frankreich: Für hermetisch versiegelte Behälter gab/gibt es behördliche Sonder- bzw. Übergangsregelungen (z. B. über Genehmigung/Registrierung), die in der Vergangenheit mehrfach verlängert wurden.
- EU-Ausblick: Nach Angaben aus behördlicher Kommunikation (Dezember 2025) ist eine neue EU-Regelung beschlossen worden – mit Übergangszeitraum bis 31.12.2027 und verbindlichen endgültigen Bestimmungen ab 01.01.2028.
Hinweis:
Nationale Zulässigkeit und Übergangsregelungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor der Planung/Beauftragung stets die aktuell gültigen behördlichen Vorgaben (national und EU). Für Rückfragen stehen wir Ihnen – wie immer – gerne zur Verfügung.