04.02.13

5‐Jahres Frist

Bei Schulungen und Zulassung wurde in der Vergangenheit meistens mit einer 5‐Jahres‐Frist gearbeitet. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie Ihre Schulungsnachweise nochmals überprüfen. Sollte die Schulung länger als 5 Jahre zurück liegen, müssen Sie diese Schulung schnellstens erneuern.

Sollte die Frist in naher Zukunft ablaufen, können Sicherheitsbeauftragte an einem eintägigen Refresher‐Seminar teilnehmen.