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AVSEC-TEAM! Shopping for a good cause

We are very pleased to introduce our new web shop.

With mild amusement, we have developed a brand for “aviation security professionals” that gives you the opportunity to openly express your passion for aviation security during your free time.

A range of articles are available for order at www.avsec-team.com. You can also have the logo printed onto T-shirts, jackets and sweaters. Just let your creativity run wild.

We have decided to donate the proceeds from this shop to a good cause.

Traditionally, SCSC International GmbH supports the “AFS e.V.” in Germany.

AFS is an international non-governmental, non-profit organisation that sees itself as a mediator between cultures. In the beginning, AFS was a medical service that saved wounded soldiers from the battlefields of both the First and Second World Wars. In 1946 the veterans decided to initiate youth exchanges with the vision of promoting understanding between cultures. Today, AFS is an inclusive community of global citizens: students, families and volunteers determined to build bridges between cultures and thereby create a more just and peaceful world.

For further questions feel free to contact our team at SCSC.

Ab sofort nur noch “geZÜPte” Mitarbeiter einsetzen!

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten des geänderten Luftsicherheitsgesetzes nur noch Mitarbeiter für luftsicherheitsrelevante Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen, die erfolgreich eine Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durchlaufen haben.

Die in der Vergangenheit genutzte “beschäftigungsbezogene Überprüfung” reicht seit dem 04.03.2018 nicht mehr aus!

Sollte ein Mitarbeiter eine Schulung nach 11.2.3.9/11.2.3.10 oder 11.2.7 erfolgreich vor diesem Stichtag auf Basis der beschäftigungsbezogenen Überprüfung absolviert haben, ist jetzt trotzdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG für den unbegleiteten Zugang bzw. die unbegleitete Tätigkeit im luftsicherheitsrelevanten Bereich und/oder für luftsicherheitsrelevante Tätigkeiten notwendig.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer ZÜP gilt auch für Personal, das bereits vor dem 29.04.2010 im luftsicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt wurde (sog. Bestandspersonal).

Aktuell kommt es noch immer zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei einigen Landesluftsicherheitsbehörden. Vor diesem Hintergrund möchten wir auf § 5 (2) der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) hinweisen. Demnach sind bereits “geZÜPte” Personen auch nach Ablauf ihrer Überprüfung zuverlässig, wenn der Wiederholungsantrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Zuverlässigkeit beantragt wurden.

Somit kann verhindert werden, dass bei bereits “geZÜPtem” Personal die Zuverlässigkeit verloren geht, weil die zuständigen Landesluftsicherheitsbehörden überlastet sind. Bitte informieren Sie ggfls. Ihre Personalabteilung über diesen Umstand.

Behördlich zugelassene Transporteure

Ebenfalls mit dem 04.03.2018 ist die Übergangsfrist für die Nutzung in Deutschland ansässiger Transporteure mittels Verpflichtungserklärung abgelaufen. Somit dürfen nur noch behördlich zugelassene Transporteure für den Transport sicherer Luftfracht eingesetzt werden.

Die Liste finden Sie unter folgendem Link: Zugelassende Transporteure

Neues LFSP-Muster

Mittlerweile hat das LBA seinen Fehler korrigiert und das aktuelle Muster-Sicherheitsprogramm von “LFSP2016” in “LFSP_2018” umbenannt.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass reglementierte Beauftragte bei Revisionen das jetzt aktuelle Programm zu nutzen haben.

Mit Blick auf die anstehende Novellierung der Luftsicherheits-Gebührenverordnung empfiehlt es sich, schon jetzt das neue Programm zu nutzen. Wir gehen davon aus, dass in Zukunft Revisionen des Sicherheitsprogrammes kostenpflichtig werden. Somit kann das aktuelle Muster-Sicherheitsprogramm eventuell anfallende Kosten durch Revisionen verhindern bzw. minimieren.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

LBA: Neues Muster Luftfracht-Sicherheitsprogramm Reglementierter Beauftragter

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit Datum vom 11.01.2018 auf der Homepage im Bereich “Reglementierter Beauftragter” neue Dokumente und Formulare zur Verfügung gestellt.

Diese möchten wir nachfolgend benennen:

  1. Muster des Luftfracht-Sicherheitsprogramms
  2. Das LBA hat die “Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms eines reglementierten Beauftragten” (Stand Februar 2016) durch eine Mustervorlage des Luftfracht-Sicherheitsprogramms ersetzt.

    Hinweis: Bitte lassen Sie sich durch den Dateinamen “LFSP2016” nicht irritieren; hier hat das LBA scheinbar versäumt, eine Umbenennung vorzunehmen.

    Das LBA weist ausdrücklich darauf hin, dass es a) keine Verpflichtung gibt, dieses Muster zu verwenden und b) die Veröffentlichung des Musters keinen Revisionszwang darstellt.

    Innerhalb des Dokumentes werden Sie nicht nur die eigentliche Mustervorlage des LFSP finden, sondern auch eine 10-seitige detaillierte Ausfüllhilfe. Diese ist unbedingt zu beachten.

    Eine inhaltliche Bewertung nehmen wir an dieser Stelle nicht vor. Sollten sich in den nächsten Wochen hieraus noch zusätzlich zu beachtende Maßnahmen oder Veränderungen ergeben, so werden wir dies natürlich zeitnah kommunizieren.

  1. Benennung des Sicherheitsbeauftragten
  2. Das LBA empfiehlt, den Namen des Sicherheitsbeauftragten und seiner Stellvertreter nicht mehr explizit im LFSP zu nennen, da eine Änderung ansonsten jedes Mal zu einer genehmigungspflichtigen Änderung führen würde. Daher stellt das LBA ein neues Formular Benennung des Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung.

    Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass im LFSP Kapitel 2.2 Sicherheitsbeauftragter im Fließtext insbesondere auch auf die Disziplinar-und Weisungsrechte des Sicherheitsbeauftragten einzugehen ist.

  1. Muster Checkliste internes Audit
  2. In Kapitel 4 des LFSP soll eine Darstellung der internen Qualitätssicherung erfolgen. Zur Unterstützung hat das LBA auch hier ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem die Vorgaben entsprechend erfüllt werden.

    Dieses Dokument Muster Checkliste internes Audit ist als Excel-Liste aufgebaut und orientiert sich an der Reihenfolge der Kapitel im LFSP.

  1. Muster Frachtannahmedokument
  2. Insbesondere das Thema Frachtannahme und deren Dokumentation hat in der Vergangenheit immer mal wieder zu Diskussionen geführt, da einige RegB‘s nicht alle geforderten Angaben auf ihren Dokumenten aufgeführt hatten.

    Als Hilfestellung hat das LBA daher ein Muster Frachtannahmedokument zur Verfügung gestellt.

  1. Muster Identitätsprüfung
  2. Gemäß Kapitel 6.3.2.2 der DVO (EU) 2015/1998 muss ein reglementierter Beauftragter bei der Annahme von Luftfracht eine Identitätsüberprüfung vornehmen. Diese muss der Luftsicherheitsbehörde für die Dauer des Fluges, mindestens jedoch für 48 Stunden zur Verfügung gestellt werden können.

    Auch für diese Maßnahme hat das LBA nun ein Muster Identitätsprüfung zur Verfügung gestellt.

  1. Anlage Liste Unterauftragnehmer
  2. Kapitel 6 des LFSP erfordert Ausführungen zum Thema “Einsatz von Unterauftragnehmern”. Um den Einsatz der Unternehmen zu dokumentieren, ist es notwendig eine entsprechende Liste vorzuhalten und diese auch als Anlage dem LFSP beizufügen.

    Das LBA hat ein Formular Anlage Liste Unterauftragnehmer erarbeitet und zum Download zur Verfügung gestellt.

  1. Muster Dokumentation Sonderkontrollverfahren
  2. Ziffer 6.2.1.6 der DVO (EU) 2015/1998 erlaubt sogenannte andere geeignete Kontrollverfahren (Sonderkontrollverfahren). Diese sind genehmigungspflichtig und entsprechend zu dokumentieren.

    Das LBA hat daher ein Muster Dokumentation Sonderkontrollverfahren zur Verfügung gestellt.

  1. Anforderungen S SH-Flächen
  2. Es werden auch in Deutschland zunehmend Sprengstoffspürhunde zur Durchführung von Kontrollen eingesetzt. An die Zulassung und den Einsatz der Teams sind hohe Anforderungen geknüpft. Daher hat das LBA noch einmal in einem Dokument Anforderungen S SH-Flächen zusammengefasst, wie die Anforderungen an die sogenannte Absuchfläche (SSH-Fläche) aussehen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

SCSC goes “Down Under”

Es ist uns eine Freude, das neueste Mitglied im Team der SCSC International GmbH vorstellen zu dürfen. Wir heißen Herrn Robert Salzwedel herzlich willkommen. Herr Salzwedel wird mit sofortiger Wirkung unsere Repräsentanz in Melbourne, Australien leiten.

Bereits seit vielen Jahren ist Herr Salzwedel international für sein umfangreiches Knowhow im Bereich der Luftsicherheit bekannt und geschätzt. Er ist nicht nur als EU-Security Validator tätig, sondern hat auch erfolgreich den AVSEC PM Kurs der ICAO abgeschlossen.

Herr Robert Salzwedel wird als Consultant, ACC3-Validator und Ausbilder für die SCSC International GmbH tätig sein.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Neue LBA-Formulare bei den “Reglementierten Beauftragten”

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit heutigen Datum in der Rubrik “Reglementierter Beauftragter” auf seiner Homepage eine News zum Thema Übermittlung von LFSP und Änderungsanträgen veröffentlicht.

Per sofort können Sie das Luftfracht-Sicherheitsprogramm (LFSP), dessen Anlagen, sowie auch Änderungsanträge ausschließlich in elektronischer Form an das LBA übermitteln.

Entweder kann dies durch Übermittlung einer Mail an regB@lba.de oder durch Übersendung eines Datenträgers geschehen.

Das LBA weist ausdrücklich darauf hin, dass für Programm, Anhänge und ggf. Niederlassungsblätter jeweils eigene Dateien zu verwenden sind.

Postalisch müssen allerdings weiterhin folgende Dokumente an das Referat S3 im Original übermittelt werden:

  • Verpflichtungserklärung gem. Anlage 6-A des Anhangs der VO(EU) 2015/1998
  • Vollmachten für externe Berater

Das LBA hat zudem zwei neue Formulare auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt:

  • Antrag auf Zulassung regB
  • Antrag auf Änderung regB

Diese Dokumente sind unter folgendem Link zu finden: Reglementierter Beauftragter: Dokumente und Formulare

Die Anträge können elektronisch oder auch per Post an das LBA übermittelt werden.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.