16.01.18

LBA: Neues Muster Luftfracht-Sicherheitsprogramm Reglementierter Beauftragter

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit Datum vom 11.01.2018 auf der Homepage im Bereich “Reglementierter Beauftragter” neue Dokumente und Formulare zur Verfügung gestellt.

Diese möchten wir nachfolgend benennen:

  1. Muster des Luftfracht-Sicherheitsprogramms
  2. Das LBA hat die “Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms eines reglementierten Beauftragten” (Stand Februar 2016) durch eine Mustervorlage des Luftfracht-Sicherheitsprogramms ersetzt.

    Hinweis: Bitte lassen Sie sich durch den Dateinamen “LFSP2016” nicht irritieren; hier hat das LBA scheinbar versäumt, eine Umbenennung vorzunehmen.

    Das LBA weist ausdrücklich darauf hin, dass es a) keine Verpflichtung gibt, dieses Muster zu verwenden und b) die Veröffentlichung des Musters keinen Revisionszwang darstellt.

    Innerhalb des Dokumentes werden Sie nicht nur die eigentliche Mustervorlage des LFSP finden, sondern auch eine 10-seitige detaillierte Ausfüllhilfe. Diese ist unbedingt zu beachten.

    Eine inhaltliche Bewertung nehmen wir an dieser Stelle nicht vor. Sollten sich in den nächsten Wochen hieraus noch zusätzlich zu beachtende Maßnahmen oder Veränderungen ergeben, so werden wir dies natürlich zeitnah kommunizieren.

  1. Benennung des Sicherheitsbeauftragten
  2. Das LBA empfiehlt, den Namen des Sicherheitsbeauftragten und seiner Stellvertreter nicht mehr explizit im LFSP zu nennen, da eine Änderung ansonsten jedes Mal zu einer genehmigungspflichtigen Änderung führen würde. Daher stellt das LBA ein neues Formular Benennung des Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung.

    Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass im LFSP Kapitel 2.2 Sicherheitsbeauftragter im Fließtext insbesondere auch auf die Disziplinar-und Weisungsrechte des Sicherheitsbeauftragten einzugehen ist.

  1. Muster Checkliste internes Audit
  2. In Kapitel 4 des LFSP soll eine Darstellung der internen Qualitätssicherung erfolgen. Zur Unterstützung hat das LBA auch hier ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem die Vorgaben entsprechend erfüllt werden.

    Dieses Dokument Muster Checkliste internes Audit ist als Excel-Liste aufgebaut und orientiert sich an der Reihenfolge der Kapitel im LFSP.

  1. Muster Frachtannahmedokument
  2. Insbesondere das Thema Frachtannahme und deren Dokumentation hat in der Vergangenheit immer mal wieder zu Diskussionen geführt, da einige RegB‘s nicht alle geforderten Angaben auf ihren Dokumenten aufgeführt hatten.

    Als Hilfestellung hat das LBA daher ein Muster Frachtannahmedokument zur Verfügung gestellt.

  1. Muster Identitätsprüfung
  2. Gemäß Kapitel 6.3.2.2 der DVO (EU) 2015/1998 muss ein reglementierter Beauftragter bei der Annahme von Luftfracht eine Identitätsüberprüfung vornehmen. Diese muss der Luftsicherheitsbehörde für die Dauer des Fluges, mindestens jedoch für 48 Stunden zur Verfügung gestellt werden können.

    Auch für diese Maßnahme hat das LBA nun ein Muster Identitätsprüfung zur Verfügung gestellt.

  1. Anlage Liste Unterauftragnehmer
  2. Kapitel 6 des LFSP erfordert Ausführungen zum Thema “Einsatz von Unterauftragnehmern”. Um den Einsatz der Unternehmen zu dokumentieren, ist es notwendig eine entsprechende Liste vorzuhalten und diese auch als Anlage dem LFSP beizufügen.

    Das LBA hat ein Formular Anlage Liste Unterauftragnehmer erarbeitet und zum Download zur Verfügung gestellt.

  1. Muster Dokumentation Sonderkontrollverfahren
  2. Ziffer 6.2.1.6 der DVO (EU) 2015/1998 erlaubt sogenannte andere geeignete Kontrollverfahren (Sonderkontrollverfahren). Diese sind genehmigungspflichtig und entsprechend zu dokumentieren.

    Das LBA hat daher ein Muster Dokumentation Sonderkontrollverfahren zur Verfügung gestellt.

  1. Anforderungen S SH-Flächen
  2. Es werden auch in Deutschland zunehmend Sprengstoffspürhunde zur Durchführung von Kontrollen eingesetzt. An die Zulassung und den Einsatz der Teams sind hohe Anforderungen geknüpft. Daher hat das LBA noch einmal in einem Dokument Anforderungen S SH-Flächen zusammengefasst, wie die Anforderungen an die sogenannte Absuchfläche (SSH-Fläche) aussehen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.