Luftfrachtsendungen sollen in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Um die Lieferkette zu sichern, muss entweder die Fracht einmalig...mehr lesen

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 und des dazugehörigen Beschlusses der Kommission vom 13.04.2010 (K(2010(774 endgültig) gibt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) folgendes bekannt: Alle zum 28.04.2010 anerkannten Bekannten...mehr lesen