07.01.19

In eigener Sache

Laut Eberhard Krügler steht der Begriff Compliance für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen. In der Praxis leiden besonders kleine und mittelständige Unternehmen unter der enormen Last, welche Compliance mitbringt. Neben der Umsetzung der Regeln, ist es oftmals schwierig das grundlegende Wissen über die anzuwenden Regelungen zu erlangen. Fachliteratur ist überwiegend von Juristen rechtssicher formuliert, aber im Tagesgeschäft nur schwer anzuwenden.

Wir haben daher in den letzten Monaten verstärkt mit KMU’s gearbeitet und für besondere Compliance-Themen Fachwissen aufgebaut.

Sollten Sie also Unterstützung bei Themen wie „Geldwäsche“, „Holzverordnung“ oder „Jugendschutzgesetz“ benötigen, werden wir praxisnahe Lösungen gerne mit Ihnen entwickeln.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.