06.03.13

Übergangsfrist für bekannte Versender wird angepasst

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die Regelung für bekannte Versender wurde die Übergangsfrist für bekannte Versender bis zum 28. April 2013 angepasst.

Das Luftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass die gezeichneten Sicherheitserklärungen des bekannten Versenders bis zu diesem Tag ihre Gültigkeit behalten.