23.03.20

Schulungen und COVID-19 / UPDATE

Das LBA hat heute darüber informiert, wie per sofort in Bezug auf die Gültigkeit von Schulungen im Bereich Luftsicherheit verfahren werden soll:

Für sämtliche Luftsicherheitsschulungen, die im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts liegen, gilt per sofort:

Alle Schulungen, deren Gültigkeit am 16.03.2020 oder später regulär enden, sind per sofort für weitere 6 Monate gültig ohne dass eine erneute Schulung oder Fortbildung absolviert werden muss.

Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass – wo immer möglich – Qualifizierungsmaßnahmen absolviert werden sollten, um die Luftsicherheit aufrechtzuerhalten.

Hier finden Sie die LBA-Originalmeldung.

Wir möchten daher noch einmal auf unsere Newsmeldung vom 16.03.2020 hinweisen, in dem wir die Möglichkeit aufgezeigt haben, dass per sofort die Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte per Skype von der SCSC International GmbH durchgeführt werden darf.

Bleiben Sie gesund!

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.