25.05.10

Abschaffung der externen Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten beim Reglementierten Beauftragten

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig hat darüber informiert, dass mit sofortiger Wirkung keine externen Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten beim Reglementierten Beauftragten akzeptiert werden. Das LBA stützt sich hierbei auf eine Auslegung der Kommission des Punktes 6.3.1.3. des Anhangs der VO (EG) 185/2010, in der für jeden Betriebsstandort mindestens eine verantwortliche Person für die Durchführung der im Luftfracht-Sicherheitsprogramm beschriebenen Maßnahmen verantwortlich ist. Hierbei ist die Kommission der Europäischen Union der Meinung, dass eine Person immer nur für einen Standort verantwortlich sein kann.

Bei der Benennung eines Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten ist darauf zu achten, dass diese gemäß Luftsicherheit-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) qualifiziert werden und vom LBA ein Befähigungszeugnis erhalten.

Um Ihr Personal zu qualifizieren, räumt das LBA den Reglementierten Beauftragten eine Frist bis zum 30.09.2010 ein.

Für weiterführende Informationen zum Thema Luftsicherheit steht Ihnen die SCSC International GmbH gerne zur Verfügung.