26.08.10

Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht erste Version des "Bekannte-Versender-Sicherheitsprogrammes"

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt auf Anfrage eine Vorlage zur Erstellung eines Sicherheitsprogrammes für „Bekannte Versender“ zur Verfügung.

Dieses Sicherheitsprogramm erleichtert den Versendern von Luftfracht, im Rahmen ihrer behördlichen Zulassung, die Beschreibung ihrer im Unternehmen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, damit ihre Waren von zeitaufwendigen Sicherheitskontrollen ausgenommen werden. Zudem dient es der zügigen und einheitlichen Übermittlung an das LBA zur Prüfung.

Auch wenn nun erstmalig umfangreiche Informationen für die „Bekannten Versender“ veröffentlicht wurden, bleiben viele Fragen weiterhin offen. So verweist das LBA darauf, dass abschließende Aussagen zur Schulung der Mitarbeiter erst nach der anstehenden Novellierung der Luftsicherheitsschulungsverordnung gemacht werden können. Auch sind die Kosten für die Auditierung und Zulassung noch nicht abschließend geklärt. Hier wartet man auf die Änderungen der Luftsicherheit-Gebührenverordnung.

Wichtig ist, und darauf weist auch das LBA hin, dass die notwendigen Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen in der Reihenfolge des Posteingangs des Sicherheitsprogrammes erfolgen werden.

Bei geschätzten 50.000 Versendern von Luftfracht, einer durchaus überschaubaren Personalstärke des LBA und dem gesetzten Zeitrahmen (bis März 2013), ein durchaus wichtiger Hinweis. Denn nach der dann auslaufenden Übergangsfrist dürfen Luftfrachtspediteure (Reglementierte Beauftragte), Luftfracht nur noch von behördlich zugelassenen Bekannten Versendern ohne Sicherheitskontrolle, z.B. mittels Röntgen, an Bord eines Flugzeuges verladen.

Die SCSC International GmbH unterstützt Sie sowohl bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen und der Erstellung des Sicherheitsprogrammes als auch bei der Planung und Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen.