24.04.13

Dienstleistungsverträge Reglementierte Beauftragte

Die in Deutschland zuständige Stelle für die Zulassung von Reglementierten Beauftragten hat nun offiziell bestätigt, dass Reglementierte Beauftragte keinen Dienstleistungsvertrag mehr benötigen, wenn keine eigenen Kontrollmethoden (z.B. Röntgengeräte) vorhanden sind.

Damit kann eine Zulassung unabhängig von der Vorlage dieses Dienstleistungsvertrages erfolgen. Mit dieser Entscheidung revidiert das Luftfahrt-Bundesamt die im Mai 2010 letztmalig bestätigte Vorgehensweise.