03.05.10

Neue Rechtsverordnung zum 29.04.2010

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 und des dazugehörigen Beschlusses der Kommission vom 13.04.2010 (K(2010(774 endgültig) gibt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) folgendes bekannt:

  • Alle zum 28.04.2010 anerkannten Bekannten Versender werden vom LBA, bis einschließlich 25.03.2013 als Bekannte Versender geduldet. Eine Zeichnung einer weiteren dreijährigen Sicherheitserklärung ist entgegen ursprünglicher Meldungen des LBA nicht mehr notwendig.

  • Der Beschluss der Kommission vom 13.04.2010 (K(2010)774 endgültig) kann auf Antrag und gegen Zusendung der im Original gezeichneten Verpflichtungserklärung beim LBA angefordert werden.

  • Die Sicherheitslagerung als Kontrollmethode ist nicht mehr zulässig. Als Kontrollmethoden (neben der Röntgenkontrolle) können die Simulationskammer, Durchsuchung von Hand (sofern geeignet) oder der Sniffer in Kombination mit einer Durchsuchung von Hand verwendet werden.

  • Für Transportdienstleistungen ist die Transporteurserklärung zu zeichnen. Diese können Sie hier herunterladen.