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Schulungen

Neben den bekannten Security‐Schulungen (35-Stunden-/4-Stunden‐Schulung) bietet die SCSC International GmbH ab sofort auch Gefahrgutseminare nach den Regeln der ICAO/IATA für die Personalkategorien 6/1/3 an.

Diese Schulung führt die SCSC in Kooperation mit der Flughafen Düsseldorf GmbH durch.

Die Gefahrgutbeauftragten, Herr Michael Schuhmacher und Herr Olaf Müller leiten seit vielen Jahren erfolgreich bundesweit Seminare zum Thema Gefahrgut.

Termine und ein Anmeldeformular finden Sie auf der SCSC‐Homepage unter Gefahrgut-Schulung.

IHK-Veranstaltung: Bekannter Versender – alles bekannt?

Die IHK Kiel veranstaltet am 26.02.2013 ab 15.30 Uhr gemeinsam mit der SCSC International GmbH ein Werkstattgespräch zum Thema Bekannter Versender. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung.

IHK-Veranstaltung: Bekannter Versender – alles bekannt?

Hier können Sie die Einladung und Anmeldung als PDF-Datei herunterladen.

5‐Jahres Frist

Bei Schulungen und Zulassung wurde in der Vergangenheit meistens mit einer 5‐Jahres‐Frist gearbeitet. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie Ihre Schulungsnachweise nochmals überprüfen. Sollte die Schulung länger als 5 Jahre zurück liegen, müssen Sie diese Schulung schnellstens erneuern.

Sollte die Frist in naher Zukunft ablaufen, können Sicherheitsbeauftragte an einem eintägigen Refresher‐Seminar teilnehmen.

BV an BV

Die Europäische Kommission hat den Vorstoß des LBA abgelehnt, sichere Lieferketten zu genehmigen, in denen Sendungen von einem zugelassenen bekannten Versender (BV) sicher zum nächsten bekannten Versender transportiert werden können.

Das LBA hat von verschiedenen großen Unternehmen diese Anfrage erhalten, da man unter dem Dach einer Holding von einem Unternehmensteil zum nächsten sicher liefern wollte.

Da die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 aber keine Prozesse beim bekannten Versender für die Annahme von Waren vorsieht, war diese Entscheidung absehbar.

Neues Muster bekanntes Versender Sicherheitsprogramm (bVSP)

Das LBA hat die zunehmende Kritik an dem bereits 2011 veröffentlichen „Muster bekanntes Versender Sicherheitsprogramm (bVSP)“ zum Anlass genommen, ein neues Muster‐bVSP zu schreiben. Man wird dieses aber erst nach Ablauf der Übergangsfrist zur behördlichen Zulassung, im März dieses Jahres veröffentlichen, da das LBA befürchtet, sonst die aktuell im Erstellungsprozess befindlichen Antragsteller zu verunsichern.

Ob alle bereits behördlich zugelassenen bekannten Versender nach Veröffentlichung des neuen Muster‐bVSP ihr bestehendes Sicherheitsprogramm aktualisieren müssen und in welchem Zeitraum dies geschehen muss, ist noch offen.