News

Informationsveranstaltung des LBA

Das LBA lädt interessierte Unternehmen zu einer Informations-
veranstaltung am 07.02.2013 zum Thema „bekannte Versender“ ein.

Anmeldungen nimmt das LBA bis zum 25.01.2013 unter veranstaltung@lba.de entgegen. Die SCSC wird Mitarbeiter zu diesem Termin entsenden.

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, werden wir Sie gerne nach der Veranstaltung über den Inhalt der Vorträge informieren. Schreiben Sie uns einfach unter info@scsc‐int.com Ihre Fragen und wir werden versuchen, diese im Rahmen der Veranstaltung durch das LBA beantworten zu lassen.

SCSC hat am Charity-Lauf „Oxfam Deutschland Trailwalker 2012“ teilgenommen

Der weltweit erfolgreiche Charity-Lauf „Oxfam Deutschland Trailwalker“ fand am 8. und 9. September 2012 in und um Osterode im Harz statt. Bereits zum dritten Mal in Folge starteten Läufer für eine gerechte Welt ohne Armut und das Team der SCSC International GmbH mit dem einprägsamen Namen „The Chain Gang – Geht’s noch?!?“ war mit dabei.

Bei dem Lauf legen Vierer-Teams 100 Kilometer in maximal 30 Stunden zurück. Unterstützt und versorgt werden sie dabei an den Checkpoints von Supportern. Die vier Läufer von SCSC hatten vier Supporter für eine optimale Unterstützung vor Ort und erreichten das Ziel nach 26 Stunden, 18 Minuten und 31 Sekunden. „Wir waren zum ersten Mal mit dabei; es war zwar anstrengend, aber es herrschte ein tolles Gruppengefühl und eine super Atmosphäre“, so Mitarbeiterin Inken Johannsen. Das Team hat sich bereits für den Lauf im nächsten Jahr angemeldet. „Wir schätzen die Verbindung von Team- und Sportsgeist mit sozialem Engagement“, so Geschäftsführer Maik Schneider.

Ziel des Charity-Laufes, der auf vier Kontinenten stattfindet, ist es, Geld für soziale Projekte zu erlaufen bzw. zu erwandern. Mit dem Geld, das bisher eingeworben wurde, konnten Kinder, Frauen und Männer auf der ganzen Welt ihr Leben zum Besseren verändern.

Beim deutschen Lauf muss jedes teilnehmende Team vor dem Start mindestens 2.000 Euro Spenden für Oxfam-Deutschland-Projekte einwerben. 2012 werden mit den Spenden Frauen und Mädchen unterstützt. Die Spendensumme aller Teams beträgt bisher 374.001 Euro.

Weitere Informationen zum Charity-Lauf: http://trailwalker.oxfam.de

Gefahrgutseminar nach Regeln der ICAO/IATA

Die SCSC International GmbH, Kiel, baut die Kooperation mit der Flughafen Düsseldorf GmbH aus und bietet Ihnen jetzt auch Gefahrgutseminare an. Die Seminare richten sich an Mitarbeiter von Versendern, Speditionen, Luftfahrtgesellschaften und Flughäfen, Gefahrgutbeauftragte und Klassifizierer, die an der Transportkette von Gefahrgut im Luftverkehr beteiligt sind (Grundseminar für die Personalkategorien 6/1/3 nach den Regeln der IATA/ICAO).

Die SCSC International GmbH freut sich, dass die vom Luftfahrt Bundesamt zugelassenen Gefahrguttrainer der Flughafen Düsseldorf GmbH dieses Seminar gemeinsam mit uns durchführen.

Das Seminar ist vom Luftfahrt-Bundesamt und der Lufthansa Cargo AG anerkannt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Seminarflyer Gefahrgutschulung.

2012 Studie der Technischen Universität Berlin zum „Bekannten Versender“ ist abgeschlossen

Bei der Gewährleistung der „sicheren Lieferkette“ spielen neben den „Reglementierten Beauftragten“ die „Bekannten Versender“ eine zentrale Rolle. Die Studie des Instituts für Luft- und Raumfahrt der Technischen Universität Berlin unter Leitung von MBA Tanja Gehrke hat die Einflüsse der „Einführung von VO (EG) Nr. 300/2008“ auf die Sicherheitskontrolle der Luftfracht und die gesamte Transportkette in einem unabhängigen Verfahren untersucht.

Sie geht davon aus, dass nur ein Bruchteil der Unternehmen eine Zulassung zum Bekannten Versender erlangen. Die übrige Luftfracht wird damit als unsicher eingestuft und muss zusätzliche Kontrollen durchlaufen.

Beim Zulassungsprozess ergäben sich Probleme der sicheren Lieferkette:

  • Die Vorgaben für die geforderten Sicherheitsprogramme seien vom LBA nicht klar definiert.
  • Es gäbe rechtliche Widersprüche und Sicherheitsrisiken bzgl. externer Dienstleister beim Warentransport.

Der Zulassungsprozess sei für Unternehmen unklar:

  • Bei den Vorgaben für die geforderten Schulungen bestünden Diskrepanzen zwischen EU- und nationalem Recht.
  • Bei der Umsetzung der Sicherheitsprogramme bestehe Informationsbedarf.

Zusätzliche Kontrollen erforderten mehr Aufwand:

  • Lediglich Kontrollen per Röntgengerät stellten eine genehmigte und effiziente Möglichkeit dar – zusätzlich benötigte Geräte hätten eine hohe Flächen- und Personalsteigerung zur Folge.
  • Die Anzahl der geschulten Luftsicherheitskontrollkräfte-Fracht reiche voraussichtlich nicht aus.

Die Studie gibt folgende Empfehlung:

Um die unsichere Fracht und damit die Kontrollen zu minimieren, wäre eine schnelle und effiziente Handhabung der Zulassung nötig. Empfohlen wird die Einsetzung unabhängiger Validierer. In der Funktion von Verwaltungshelfern könnten sie beim Genehmigungsverfahren helfen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Empfehlungen übermitteln, ohne die Betriebe selber zuzulassen. Die Verwaltungshelfer für Luftsicherheit könnten in Prüfstellen arbeiten, die direkt dem LBA unterstünden. Für die Besetzung der Stellen würden sich Spezialisten der sicheren Lieferkette, beispielsweise Consultingunternehmen, anbieten. Einzelheiten sollten in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden.

Hintergrund:

Rund 40.000 Unternehmen bzw. bis zu 65.000 Betriebsstätten sind bislang als Bekannte Versender anerkannt. Bisher garantierte der Bekannte Versender eigenverantwortlich mittels einer Sicherheitserklärung an den Reglementierten Beauftragten für die identifizierbare Luftfracht. Seit dem 29. April 2010 reicht dieses formlose Verfahren nicht mehr aus und die Unternehmen benötigen eine behördliche Zulassung zum Bekannten Versender durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Übergangsfrist läuft zum 25. März 2013 aus; laut LBA sind bisher jedoch lediglich 4.185 Anträge gestellt worden.

Die Berliner Studie geht davon aus, „dass nur ein Bruchteil der Unternehmen eine Zulassung zum Bekannten Versender erlangen werden. Die übrige Luftfracht wird damit als unsicher eingestuft und muss zusätzliche Kontrollen durchlaufen.“ Damit ergebe sich ein Handlungsbedarf sowohl bei den Zulassungsverfahren als auch bei den zu erwartenden Kontrollen.

Quelle: „Studie zum Bekannten Versender. Einflüsse der Einführung von VO (EG) Nr. 300/2008“, Informationsveranstaltungen des Luftfahrt-Bundesamtes

Die Firma SCSC International GmbH, Kiel, durfte sich am 6.September im Rahmen des 23. Merkur-Treffs der IHK zu Kiel präsentieren

Der renommierte Merkur-Treff der IHK zu Kiel stand am 6. September ganz im Zeichen der Flugsicherheit.

Der Geschäftsführer der SCSC International GmbH, Maik Schneider, hielt als Ehrengast einen Vortrag zum Thema „Damit alle sicher fliegen … “

Weiterführende Informationen zu diesem Abend erhalten sie auf den Seiten der IHK zu Kiel.