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SCSC International GmbH seit Mai 2011 Mitglied der Logistik-Initiative Schleswig-Holstein

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die SCSC International GmbH seit Mai 2011 Mitglied der Logistik-Initiative Schleswig-Holstein ist.

Die Logistik-Initiative Schleswig-Holstein e.V. wurde auf Initiative der Wirtschaft gegründet und ist ein vom Land Schleswig-Holstein und der EU gefördertes Projekt.

Ziel ist es, den Logistik-Standort Schleswig-Holstein und die Vernetzung der Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Link: www.logistik-sh.de

Verstärkung im Team der SCSC

Seit dem 01. April verstärkt Frau Inken Johannsen als Operations Managerin das Team der SCSC International GmbH.

Frau Johannsen hat nach Ihrer Ausbildung zur Speditionskauffrau ein Studium der Verkehrsbetriebswirtschaft absolviert und war anschließend u.a. als Systemanalytikerin bei namhaften Logistikdienstleistern tätig.

Sie wird bei der SCSC International GmbH das Back-Office leiten und als Bindeglied zwischen den einzelnen operativen Einheiten tätig sein.

Wir freuen uns, Frau Johannsen bei der SCSC begrüßen zu können und sind sicher, sie wird auf Grund Ihrer persönlichen und beruflichen Befähigungen eine wertvolle Unterstützung für unser Team sein.

Online-Schulung – Schulung des „Betriebspersonals“

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf seiner Internetseite die aktuellen Regelungen zum Thema Schulungen für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender veröffentlicht.

Diese finden Sie auf den Internetseiten des LBA.

Weitere Informationen sind dort in den FAQs erhältlich.

Demzufolge beträgt der Mindest-Schulungsumfang, in Anlehnung an die Schulung für Sonstiges Personal, 4 Zeitstunden, wobei drei Stunden theoretisch und eine praktisch abzuhalten sind. Die Schulung hat durch Ausbilder zu erfolgen, die mindestens für die Schulung von Sonstigem Personal zugelassen sind. Diese Regelung gilt für noch nicht geschultes, bzw. neues Personal, welches nach dem 31.12.2010 eingestellt wurde.

Das Personal des Transporteurs muss lediglich unterwiesen werden.

Für die Dienstleister bleibt weiterhin die Problematik der Rechtsverbindlichkeit einer solchen Veröffentlichung bestehen, die jetzt nicht einmal mehr eine zusammenhängende Veröffentlichung ist, da die Anweisungen lediglich noch einem Frage-und-Antwort-Spiel zu entnehmen sind.

Bis zur einer endgültigen Klärung der Sachlage oder der Veröffentlichung der novellierten Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) werden wir die auf unserer Internetseite verlinkte Online-Schulung nicht mehr anbieten.

Luftfracht – Leitfaden für LKW-Fahrer steht zum Download bereit

Um die Awareness der Mitarbeiter im Unternehmen über die Schulungen hinaus aufrecht zu erhalten, stellt die SCSC International GmbH den in Deutschland tätigen Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern und Transporteuren einen Leitfaden für LKW-Fahrer zur Verfügung.

Der Leitfaden ersetzt nicht die von der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 Kap. 11.2.3.9. vorgesehene Schulung der Personen, die andere Kontrollen als Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post durchführen oder die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost haben (ehemals Betriebspersonal).

Damit der Fahrer darüber informiert ist, wen im Unternehmen er im Falle von Unregelmäßigkeiten zu kontaktieren hat, können Sie vor dem Ausdrucken des Leitfadens die Kontaktdaten Ihres Sicherheitsbeauftragten eingeben.

Wir werden in naher Zukunft ebenfalls Leitfäden für Lagermitarbeiter und kaufmännische Mitarbeiter, die in den Transportablauf „sicherer Lieferketten“ eingebunden sind, im Download-Bereich zur Verfügung stellen.

Änderungen im Muster-Sicherheitsprogramm für „bekannte Versender“

Das Muster-Sicherheitsprogramm für „bekannte Versender“ wird in naher Zukunft einer Revision durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) unterzogen werden. Im Kapitel 7.4. – Versand und Transport- muss in Bezug auf die Maßnahmen beim Einsatz eines Fremddienstleisters das „oder“ durch ein „und“ ersetzt werden.

Die Auswirkungen dieses Interpretationsfehlers sind in der Praxis erheblich. Daher sollten „bekannte Versender“, vor dem Einreichen des Sicherheitsprogramms zur behördlichen Zulassung, diesen Punkt

nochmals mit den Prozessen im Unternehmen abgleichen und dem LBA evtl. eine Revision des Sicherheitsprogramms zur Genehmigung übermitteln.

Für weiterführende Informationen zum Thema „Bekannter Versender“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.