25.03.19

Revision 6 des BVSP veröffentlicht

Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf seiner Homepage ein neues Muster des „Bekannte-Versender-Sicherheitsprogramms“ zum Download zur Verfügung gestellt. Neben einigen redaktionellen Änderungen fällt auf, dass das Inhaltsverzeichnis und damit auch die Nennung der Revisionsstände der einzelnen Kapitel weggefallen ist. Wir gehen davon aus, dass dies mit Blick auf die anstehende Revision der Luftsicherheits-Gebührenverordnung erfolgt ist. Es ist angedacht – so hört man gerüchteweise – dass in Zukunft Revisionen der Sicherheitsprogramme von der Behörde kostenpflichtig geprüft werden. Da in Zukunft das BVSP immer komplett eingereicht werden muss, umgeht man so Diskussion der Kosten für das Prüfen einzelner Kapitel.

Im Kapitel 3 – Personal wurden nun feste Vorgaben zum Einstellungsverfahren vorgegeben, welche dann durch das zugelassene Unternehmen umzusetzen sind.

Besonders möchten wir auf die Änderung beim Thema Verpackung hinweisen. Nun fordert das Luftfahrt-Bundesamt eine Fotodokumentation der Packstücke und der damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen in der Anlage zum Sicherheitsprogramm.

Im Kapitel „Kontrollen“ wurde das Thema „HRCM – High Risk Cargo and Mail“ aufgenommen. Der bekannte Versender muss nun bei Anzeichen einer erheblichen Manipulation den reglementierten Beauftragten nicht nur darauf hinweisen, dass die Sendung „unsicher“ ist, sondern hier zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass die Sendung entweder:

  • Anzeichen erheblicher Manipulation aufweist, oder
  • anderweitig verdächtig ist, oder
  • von der zuständigen Behörde, einer Strafverfolgungs-/Vollzugbehörde oder einem Nachrichtendienst als Luftsicherheitsrisiko gemeldet wurde.

Zum Abschluss des Sicherheitsprogramms muss der im Unternehmen verantwortliche die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben bestätigen.

Zudem ist jetzt eine Benennung des Sicherheitsbeauftragten und seiner Stellvertreter auf Basis eines vom LBA zur Verfügung gestellten Formulars durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass bei Revisionen immer die aktuelle Vorlage des LBA genutzt, bzw. die Inhalte des aktuellen Musters BVSP abgedeckt sein müssen.

Das aktuelle Muster finden Sie hier: Muster BVSP

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.