16.03.20

Schulungen und COVID-19

Die durch die verschiedenen Behörden und Institutionen auferlegten Maßnahmen zur Verzögerung der COVID-19 Pandemie hat erheblichen Einfluss auf die Reisetätigkeiten von Unternehmen und deren Mitarbeiter. Damit Sie trotzdem die für Sie notwendige Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte (Fortbildung nach 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 LuftSiSchulV) absolvieren können, haben wir mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde vereinbart, dass diese Schulung via Skype durchgeführt werden darf.

Dies hat natürlich auch den Vorteil, dass diese Schulung zeitlich flexibel durchgeführt werden kann.

Technische Voraussetzung ist die Installation von Skype auf Ihrem Rechner sowie die Nutzung von Web-Cam und Lautsprechern.

Natürlich muss vor Beginn der Schulung ein gültiger Nachweis einer positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung vorgelegt werden, ebenso der Nachweis einer Schulung nach 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Identität der Schulungsteilnehmer wird zu Beginn der Schulung mittels Personalausweis oder Reisepass festgestellt.

Auch wenn uns die zuständige Behörde die Nutzung dieser Methode für alle Präsenz-Schulungen erlaubt hat, möchten wir uns aktuell auf diese Fortbildungsschulung konzentrieren, da hier die größte Gefahr besteht, dass Mitarbeiter/innen ihre notwendige Qualifikation als Sicherheitsbeauftrage/r verlieren können.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.