01.12.20

Übergangsfrist für „alte“ ETD-Geräte läuft aus

Sprengstoffspurendetektionsgeräte – Explosive Trace Detection Equipment (ETD-Geräte), die vor dem 1. Juli 2014 eingesetzt wurden und nicht nach den Anforderungen der Anlage 12-L der DVO (EU) 2015/1998 zertifiziert sind, sollten ursprünglich nur bis zum 1. Juli 2020 eingesetzt werden dürfen.

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2020/910 wurde diese Frist kurzfristig um ein Jahr verlängert. Aktuell sind aber keine Pläne bekannt, diese Fristverlängerung nochmals zu erweitern. Somit müssen Sie, wenn Sie weiterhin Kontrollen mittels ETD-Gerät durchführen wollen, diese zum 1. Juli 2021 durch ein Gerät ersetzen, welches die Anforderungen der Anlage 12-L erfüllen, zertifiziert und von der zuständigen Behörde zugelassen sind.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.