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Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte am Flughafen Düsseldorf

Gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner, der Flughafen Düsseldorf GmbH, bietet die SCSC International GmbH jetzt auch die Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte bei Bekannten Versendern, Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen am Standort Düsseldorf an.

Diese Auffrischungsschulung muss nach der jetzigen Verordnungslage alle 5 Jahre durchgeführt werden, damit die Funktion weiterhin ausgeübt werden darf.

Nähere Informationen und die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Information LBA zur Schulungsänderung nach Kap. 11.2.3.9

Im Rahmen Ihrer aktuellen Audits bei Bekannten Versendern/
Reglementierten Beauftragten weist das Luftfahrt-Bundesamt daraufhin, dass es zukünftig einen erhöhten Stundenansatz bei Schulungen nach Kap 11.2.3.9 der VO (EU) 185/2010 geben wird.

Auf den Protokoll-Vordrucken des LBA werden 11 Stunden genannt.

Wichtig:

  • Die Änderung der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) ist noch nicht verabschiedet. Daher sind keinerlei Nachschulungen/
    Neuschulungen aktuell vorzunehmen.
  • Die Höhe des Stundenansatzes der Schulung nach 11.2.3.9 steht
    noch nicht fest.

Sobald es eine offizielle Verlautbarung zu diesem Thema gibt, werden wir diese entsprechend auf unserer Homepage kommunizieren.

Genehmigung Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das LBA unsere Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte bei Bekannten Versendern, Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen akzeptiert hat und wir somit diese 4-stündige Schulung ab sofort anbieten können.

Die Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte bei Bekannten Versendern, Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen muss nach der jetzigen Verordnungslage alle 5 Jahre durchgeführt werden, damit die Funktion weiterhin ausgeübt werden darf.

Es handelt sich hier um eine 4-stündige Schulung mit festvorgegebenen Inhalten.

Wir führen diese Schulung mit vom LBA zugelassenen Trainern durch.

Nähere Informationen und die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte unserem Anmeldeformular.

Offene 4-Stunden-Schulungen nach Kap. 11.2.3.9 in Düsseldorf

Gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner, der Flughafen Düsseldorf GmbH, bietet die SCSC International GmbH jetzt auch offene Schulungen für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht beim Bekannten Versender/Reglementierten Beauftragten nach Kap. 11.2.3.9 der VO (EU)185/2010 an (4-Stunden-Schulung).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF-Formular oder rufen Sie uns direkt an.

Dienstleistungsverträge Reglementierte Beauftragte

Die in Deutschland zuständige Stelle für die Zulassung von Reglementierten Beauftragten hat nun offiziell bestätigt, dass Reglementierte Beauftragte keinen Dienstleistungsvertrag mehr benötigen, wenn keine eigenen Kontrollmethoden (z.B. Röntgengeräte) vorhanden sind.

Damit kann eine Zulassung unabhängig von der Vorlage dieses Dienstleistungsvertrages erfolgen. Mit dieser Entscheidung revidiert das Luftfahrt-Bundesamt die im Mai 2010 letztmalig bestätigte Vorgehensweise.