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Luftsicherheit und Corona

Wie einige Luftsicherheitsbehörden schon mitgeteilt haben, hat die EU die Möglichkeit geschaffen, anstehende Re-Zertifizierungen um vorerst 6 Monate zu verschieben, ohne dass die Qualifikationen/Anerkennungen/Zertifikate verloren gehen. Dies gilt allerdings nicht für Neuzulassungen (z.B. von Bekannten Versendern), da hier ein Vor-Ort-Besuch vorgeschrieben ist.

Da die detaillierte Umsetzung der jeweils zuständigen Luftsicherheitsbehörde obliegt, empfiehlt es sich die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde im Zweifel zu kontaktieren und das gemeinsame Vorgehen abzustimmen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

ZÜP vs. Erweiterte ZÜP

Mit der DVO (EU) 2019/103 wurde die die DVO (EU) 2015/1998 u.a. im Kapitel 11 (Personal und Schulungen) geändert. So wurde auf europäischer Ebene neben der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt. Im Text der Verordnung werden für die Gültigkeiten der Überprüfungen ein bzw. drei Jahre angegeben.

Das Bundesministerium des Innern, als in Deutschland zuständiges Ministerium, hat jetzt klargestellt, dass sich an den nationalen Vorgaben, auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Regelung, nichts ändern wird. Da die nationalen Vorgaben zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bereits der europäischen erweiterten Überprüfung entsprechen, müssen national keine Änderungen vorgenommen werden. Auch bleibt in Deutschland der Zeitraum der Gültigkeit von 5 Jahren unverändert.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Schulungen und COVID-19 / UPDATE

Das LBA hat heute darüber informiert, wie per sofort in Bezug auf die Gültigkeit von Schulungen im Bereich Luftsicherheit verfahren werden soll:

Für sämtliche Luftsicherheitsschulungen, die im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts liegen, gilt per sofort:

Alle Schulungen, deren Gültigkeit am 16.03.2020 oder später regulär enden, sind per sofort für weitere 6 Monate gültig ohne dass eine erneute Schulung oder Fortbildung absolviert werden muss.

Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass – wo immer möglich – Qualifizierungsmaßnahmen absolviert werden sollten, um die Luftsicherheit aufrechtzuerhalten.

Hier finden Sie die LBA-Originalmeldung.

Wir möchten daher noch einmal auf unsere Newsmeldung vom 16.03.2020 hinweisen, in dem wir die Möglichkeit aufgezeigt haben, dass per sofort die Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte per Skype von der SCSC International GmbH durchgeführt werden darf.

Bleiben Sie gesund!

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Schulungen und COVID-19

Die durch die verschiedenen Behörden und Institutionen auferlegten Maßnahmen zur Verzögerung der COVID-19 Pandemie hat erheblichen Einfluss auf die Reisetätigkeiten von Unternehmen und deren Mitarbeiter. Damit Sie trotzdem die für Sie notwendige Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte (Fortbildung nach 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 LuftSiSchulV) absolvieren können, haben wir mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde vereinbart, dass diese Schulung via Skype durchgeführt werden darf.

Dies hat natürlich auch den Vorteil, dass diese Schulung zeitlich flexibel durchgeführt werden kann.

Technische Voraussetzung ist die Installation von Skype auf Ihrem Rechner sowie die Nutzung von Web-Cam und Lautsprechern.

Natürlich muss vor Beginn der Schulung ein gültiger Nachweis einer positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung vorgelegt werden, ebenso der Nachweis einer Schulung nach 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Identität der Schulungsteilnehmer wird zu Beginn der Schulung mittels Personalausweis oder Reisepass festgestellt.

Auch wenn uns die zuständige Behörde die Nutzung dieser Methode für alle Präsenz-Schulungen erlaubt hat, möchten wir uns aktuell auf diese Fortbildungsschulung konzentrieren, da hier die größte Gefahr besteht, dass Mitarbeiter/innen ihre notwendige Qualifikation als Sicherheitsbeauftrage/r verlieren können.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Da in der Vergangenheit der Gesetzgeber einige Unschärfen im Bereich der Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte in die Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) nicht nachgebessert hat, hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die in ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassenen Ausbilder darüber informiert, dass Fortbildungen am dem 01.01.2020 nach einem neuen Konzept durchzuführen sind. Die wichtigsten Änderungen für Sie sind:

  • Fortbildungen auf Basis des Kapitels 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Flughafenausweis-Schulung) werden zukünftig vom LBA nicht mehr anerkannt
  • wbt/cbt-Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte dürfen von LBA-Ausbildern nicht mehr durchgeführt werden
  • Die 5-Jahresfrist beginnt mit dem Tag der absolvierten Fortbildung
  • LBA-Ausbilder müssen bei dieser Fortbildung einen Abschlusstest durchführen

Bitte beachten Sie, dass bei einer Überschreitung des 5-Jahres Intervalls eine komplette
(Neu)-Schulung nach 11.2.5 (34 UE) zu absolvieren ist.

Damit Sie ausreichend Möglichkeiten haben, die notwendigen Fortbildungen zu absolvieren, bieten wir Ihnen in Kiel folgende Fortbildungstermine an:

07. Februar 2020
26. März 2020
26. Mai 2020

Zusätzlich möchten wir auf die Auffrischungsschulungen unseres Kooperationspartners, dem Flughafen Düsseldorf, hinweisen. Termine für Schulungen in Düsseldorf finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen eine friedliche Weihnachtszeit.